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Konditionen

Abrechnung über die Grundversicherung:

Psychologische Psychotherapie kann neu auch über die Grundversicherung via Anordnungsmodell abgerechnet werden. Dazu braucht es eine Anordnung von Ihrer Hausärztin. Bei Fragen dazu wenden Sie sich direkt an Ihren Hausarzt. Bitte bringen Sie die Verordnung für die 1. Sitzung mit.

Anordnung:

https://www.psychologie.ch/sites/default/files/2022-06/anordnung_psychologische_psychotherapie_version_1.0_de_0.pdf

Nach spätestens 15 Sitzungen muss erneut Kontakt mit dem anordnenden Arzt/Ärztin aufgenommen werden. Diese kann je nach Diagnose die Anordnung um weitere 15 Sitzungen verlängern.

Paartherapien werden bei mir nicht über die Grundversicherung abgerechnet.

 

Was wird alles abgerechnet?

Bei der Verrechnung der ersten Sitzung werden auch die Eröffnung der Krankengeschichte und das telefonische Vorgespräch mit berücksichtigt. Ebenso werden die Auswertung von Tests, das Erstellen von Berichten (z.B. für Krankenversicherer), Gespräche und Telefonate mit Dritten als Leistungen in Abwesenheit des Patienten erfasst und berechnet. Dies gilt für beide Abrechnungsarten.

 

Abrechnung als Selbstzahler:

Falls nicht über die Krankenversicherung abgerechnet werden will, können psychotherapeutische Leistungen auch selbst bezahlt werden. Dabei bleiben Sie unabhängig gegenüber Ihrer Krankenkasse und Ihrem Hausarzt.

  • Einzelsitzung (psychologische Begleitung oder Psychotherapie) à 60 Min.
                              • CHF 195.00
  • Familiensitzung à 60 Min.
                              • CHF 200.00
  • Supervision, einzeln à 60 Min.
                              • CHF 195.00
  • Paarberatung/Paartherapie à 60 Min.
                              • CHF 215.00
  • Supervison für Teams à 90 Min.
                              • Tarif nach Absprache
  • Coaching, einzeln à 60 Min.
                              • CHF 195.00
  • Coaching für Teams à 90 Min.
                              • Tarif nach Absprache

 

Was müssen Sie tun, wenn Sie einen Termin nicht einhalten können?

Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, mich frühzeitig zu benachrichtigen. Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, damit sie nicht berechnet werden.

  • Bei kurzfristigen Absagen unter 24h werden Ihnen pauschal CHF 100.00 verrechnet
  • Bei nicht Erscheinen ohne vorherige Absage werden Ihnen pauschal CHF 150.00 verrechnet